Ein Steinschlag in der Windschutzscheibe ist ärgerlich genug. Doch wer kommt für den Schaden auf? Die Sorge vor hohen Kosten ist oft groß. Für die meisten Autofahrer gibt es jedoch Entwarnung: In der Regel ist der Glasschaden ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Doch wie läuft die Abwicklung ab, und muss man immer eine Selbstbeteiligung zahlen? Wir klären die wichtigsten Fragen.
Reparatur vs. Austausch: Ein wichtiger Unterschied für Ihren Geldbeutel
Ob und wie viel Sie selbst zahlen müssen, hängt entscheidend davon ab, ob die Scheibe repariert werden kann oder ausgetauscht werden muss.
1. Die Steinschlagreparatur (meist kostenlos)
Die meisten Versicherer bevorzugen die Reparatur, da sie günstiger ist. Ist der Steinschlag kleiner als eine 2-Euro-Münze, liegt nicht im direkten Sichtfeld des Fahrers und nicht zu nah am Rand, kann er oft mit einem speziellen Harz repariert werden.
- Ihr Vorteil: Fast alle Versicherungen verzichten bei einer Reparatur auf die Selbstbeteiligung. Die Reparatur ist für Sie also in der Regel komplett kostenlos.
2. Der Scheibenaustausch (Selbstbeteiligung fällt an)
Ist der Schaden zu groß, liegt im Sichtfeld oder hat sich bereits ein Riss gebildet, muss die Windschutzscheibe ausgetauscht werden.
- Ihre Kosten: In diesem Fall übernimmt die Teilkasko die Kosten für die neue Scheibe und den Einbau, allerdings abzüglich Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese liegt meist bei 150 Euro, manchmal auch bei 300 Euro oder 500 Euro. Den Rest zahlt die Versicherung.
Werde ich nach dem Schaden hochgestuft?
Das ist die gute Nachricht: Nein. Im Gegensatz zur Vollkasko (bei selbstverschuldeten Unfällen) gibt es in der Teilkasko keinen Schadenfreiheitsrabatt. Das bedeutet, dass ein gemeldeter Glasschaden keine Auswirkung auf Ihre Versicherungsprämie im nächsten Jahr hat. Sie werden nicht hochgestuft.
Was ist mit der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die reine Kfz-Haftpflichtversicherung (die Pflichtversicherung) deckt nur Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Eigene Schäden am Fahrzeug, wie ein Steinschlag durch vorausfahrende Autos, sind nicht abgedeckt. Wenn Sie keine Teil- oder Vollkasko haben, müssen Sie die Kosten für Reparatur oder Austausch selbst tragen.
Tipp: Direkt zum Autoglas-Experten
Sie müssen den Schaden nicht zwingend erst Ihrer Versicherung melden. Professionelle Autoglas-Fachbetriebe wickeln den Schaden in der Regel direkt und unkompliziert mit Ihrer Teilkasko ab. Sie müssen lediglich Ihren Fahrzeugschein und die Versicherungsinformationen mitbringen.
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